FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um die TI für Sie beantwortet.


Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Heilmittelpraxen miteinander.

Über die TI können medizinische Informationen und Dokumente sicher digital ausgetauscht werden.

Die Telematikinfrastruktur soll die digitale Zusammenarbeit zwischen Heilmittelpraxen und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen vereinfachen. Informationen und Dokumente können sicher digital ausgetauscht werden, ohne dafür auf Fax, Post oder andere Übertragungswege angewiesen zu sein.
 
Über die TI können Heilmittelpraxen beispielsweise:

  • Nachrichten und Dokumente sicher mit anderen Einrichtungen austauschen,
  • Therapieberichte digital übermitteln,
  • mit Arztpraxen sicher digital kommunizieren,
  • künftig elektronische Heilmittelverordnungen (eVerordnungen) abrufen und weiterverarbeiten,
  • auf freigegebene Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen.
 
Damit schafft die TI die Grundlage dafür, dass heute noch papiergebundene und manuelle Abläufe schrittweise digitaler und einfacher werden können.


Ja. Für Heilmittelpraxen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend vorgesehen. Der genaue Zeitplan befindet sich derzeit jedoch in Veränderung.
 
Nach der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung müssen Heilmittelerbringer ab dem 1. Januar 2027 in der Lage sein, elektronische Heilmittelverordnungen zu verarbeiten. Die Bundesregierung plant jedoch, die verpflichtende Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung zu verschieben. Ein neuer Termin ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.
Unabhängig davon ist der Anschluss von Heilmittelpraxen an die TI weiterhin verpflichtend geplant. Wer sich bereits früher anschließt, kann die TI schon für verfügbare Anwendungen nutzen und sich schrittweise mit der Technik und den digitalen Abläufen vertraut machen.
 
Kurz gesagt: Die TI kommt für Heilmittelpraxen verpflichtend – der Zeitplan für die elektronische Heilmittelverordnung wird derzeit neu festgelegt.


Für den Einstieg in die Telematikinfrastruktur werden je nach Praxis und gewählter Lösung typischerweise folgende Komponenten benötigt:

  • ein zugelassener TI-Zugang,
  • eine Institutionskarte SMC-B,
  • mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis,
  • ein geeignetes Kartenterminal,
  • ein KIM-Dienst mit KIM-Adresse,
  • eine TI-fähige Praxissoftware,
  • eine stabile Internetverbindung.
Vor der Bestellung sollte geprüft werden, welche Komponenten bereits vorhanden sind und welche Anforderungen die verwendete Praxissoftware stellt.

Die SMC-B ist der elektronische Institutionsausweis einer Praxis. Sie weist gegenüber der Telematikinfrastruktur nach, dass die Einrichtung berechtigt ist, TI-Anwendungen zu nutzen.

Während die SMC-B die Praxis identifiziert, identifiziert der elektronische Heilberufsausweis eine einzelne Person.

Ohne eine gültige und freigeschaltete SMC-B ist ein regulärer TI-Zugang in der Regel nicht möglich.

Der elektronische Heilberufsausweis, kurz HBA oder eHBA, ist ein personenbezogener digitaler Ausweis für Angehörige eines Heilberufs.

Er kann unter anderem benötigt werden, um:

  • die berufliche Identität nachzuweisen,
  • auf bestimmte TI-Anwendungen zuzugreifen,
  • elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu signieren,
  • persönliche Zugriffsrechte zu nutzen.
Nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter benötigt automatisch einen eigenen HBA. Entscheidend ist, welche Aufgaben und TI-Anwendungen die jeweilige Person nutzt.

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Dabei handelt es sich um einen sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Über KIM können Heilmittelpraxen medizinische Nachrichten und Dokumente verschlüsselt versenden und empfangen, beispielsweise:

  • Therapieberichte,
  • Befunde,
  • Rückfragen zu Verordnungen,
  • behandlungsrelevante Dokumente.
Im Gegensatz zu einer normalen E-Mail ist KIM speziell für die sichere Kommunikation im Gesundheitswesen vorgesehen.

Die elektronische Heilmittelverordnung (eVerordnung) ist die digitale Form der heutigen Heilmittelverordnung auf Papier.
 
Statt eine Verordnung ausschließlich als Papierdokument in der Praxis vorzulegen, werden die Verordnungsdaten künftig digital bereitgestellt. Berechtigte Heilmittelpraxen können diese Daten über die Telematikinfrastruktur (TI) abrufen und in ihrer Praxissoftware weiterverarbeiten.
 
Für Therapeutinnen und Therapeuten bedeutet das vor allem: Verordnungsdaten müssen nicht mehr vollständig vom Papier übertragen werden und stehen direkt digital für die weitere Verarbeitung zur Verfügung. Dadurch sollen manuelle Eingaben, Medienbrüche und mögliche Übertragungsfehler reduziert werden.
 
Die verpflichtende Einführung der eVerordnung für Heilmittel ist gesetzlich vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt wird derzeit jedoch neu festgelegt.


Der Einstieg erfolgt in der Regel in mehreren Schritten:

  1. Vorhandene Technik und Praxissoftware prüfen.
  2. Eine geeignete TI-Lösung auswählen.
  3. SMC-B und benötigte Heilberufsausweise beantragen.
  4. Kartenterminal und weitere Komponenten bereitstellen.
  5. TI-Zugang und KIM einrichten.
  6. Praxissoftware mit der TI verbinden.
  7. Funktionen und Arbeitsabläufe testen.
  8. Mitarbeitende einweisen.
  9. TI-Pauschale beantragen.

Da die Beantragung von Karten und die technische Abstimmung Vorlauf benötigen können, sollte die Vorbereitung frühzeitig beginnen.

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