FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um die TI für Sie beantwortet.
Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet unter anderem Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Heilmittelpraxen miteinander.
Über die TI können medizinische Informationen und Dokumente sicher digital ausgetauscht werden.
Die TI ermöglicht eine sichere und schnellere Kommunikation mit anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.
Heilmittelpraxen können darüber beispielsweise:
- Nachrichten und Dokumente sicher versenden,
- Rückfragen zu Verordnungen klären,
- Therapieberichte digital übermitteln,
- elektronische Heilmittelverordnungen empfangen,
- auf freigegebene Informationen in der elektronischen Patientenakte zugreifen.
Dadurch können Papier-, Fax- und Postprozesse schrittweise reduziert werden.
Heilmittelerbringer müssen spätestens dann an die TI angebunden sein, wenn elektronische Heilmittelverordnungen verpflichtend verarbeitet werden müssen.
Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung müssen Heilmittelpraxen ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Heilmittelverordnungen abzurufen und auf dieser Grundlage Leistungen zu erbringen.
Ein früherer Einstieg kann sinnvoll sein, um die Technik einzurichten und die neuen Abläufe rechtzeitig zu testen.
Für den Einstieg in die Telematikinfrastruktur werden je nach Praxis und gewählter Lösung typischerweise folgende Komponenten benötigt:
- ein zugelassener TI-Zugang,
- eine Institutionskarte SMC-B,
- mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis,
- ein geeignetes Kartenterminal,
- ein KIM-Dienst mit KIM-Adresse,
- eine TI-fähige Praxissoftware,
- eine stabile Internetverbindung.
Vor der Bestellung sollte geprüft werden, welche Komponenten bereits vorhanden sind und welche Anforderungen die verwendete Praxissoftware stellt.
Die SMC-B ist der elektronische Institutionsausweis einer Praxis. Sie weist gegenüber der Telematikinfrastruktur nach, dass die Einrichtung berechtigt ist, TI-Anwendungen zu nutzen.
Während die SMC-B die Praxis identifiziert, identifiziert der elektronische Heilberufsausweis eine einzelne Person.
Ohne eine gültige und freigeschaltete SMC-B ist ein regulärer TI-Zugang in der Regel nicht möglich.
Der elektronische Heilberufsausweis, kurz HBA oder eHBA, ist ein personenbezogener digitaler Ausweis für Angehörige eines Heilberufs.
Er kann unter anderem benötigt werden, um:
- die berufliche Identität nachzuweisen,
- auf bestimmte TI-Anwendungen zuzugreifen,
- elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu signieren,
- persönliche Zugriffsrechte zu nutzen.
Nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter benötigt automatisch einen eigenen HBA. Entscheidend ist, welche Aufgaben und TI-Anwendungen die jeweilige Person nutzt.
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Dabei handelt es sich um einen sicheren E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur.
Über KIM können Heilmittelpraxen medizinische Nachrichten und Dokumente verschlüsselt versenden und empfangen, beispielsweise:
- Therapieberichte,
- Befunde,
- Rückfragen zu Verordnungen,
- behandlungsrelevante Dokumente.
Im Gegensatz zu einer normalen E-Mail ist KIM speziell für die sichere Kommunikation im Gesundheitswesen vorgesehen.
Die elektronische Heilmittelverordnung ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen Verordnung.
Die Verordnungsdaten werden elektronisch bereitgestellt und können von einer berechtigten Heilmittelpraxis abgerufen und verarbeitet werden.
Dadurch sollen manuelle Dateneingaben, Medienbrüche und Übertragungsfehler reduziert werden. Nach aktueller gesetzlicher Planung wird die elektronische Heilmittelverordnung ab dem 1. Januar 2027 relevant.
Der Einstieg erfolgt in der Regel in mehreren Schritten:
- Vorhandene Technik und Praxissoftware prüfen.
- Eine geeignete TI-Lösung auswählen.
- SMC-B und benötigte Heilberufsausweise beantragen.
- Kartenterminal und weitere Komponenten bereitstellen.
- TI-Zugang und KIM einrichten.
- Praxissoftware mit der TI verbinden.
- Funktionen und Arbeitsabläufe testen.
- Mitarbeitende einweisen.
- TI-Pauschale beantragen.
Da die Beantragung von Karten und die technische Abstimmung Vorlauf benötigen können, sollte die Vorbereitung frühzeitig beginnen.
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