Der Ablauf
Für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur müssen Sie sich registrieren und nachweisen, dass Sie berechtigt sind an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Berechtigte Nutzer (Personen oder Institutionen) erhalten einen persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Praxisausweis (SMC-B.).
Nachdem Sie diese Ausweiskarten erhalten haben, können Sie die notwendigen technischen Komponenten für Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur bestellen. Diese werden dann abschließend bei Ihnen installiert und in Betrieb genommen. Nach der Inbetriebnahme können Sie sich die entstandenen Kosten vom GKV-Spitzenverband erstatten lassen.
Nachdem Sie diese Ausweiskarten erhalten haben, können Sie die notwendigen technischen Komponenten für Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur bestellen. Diese werden dann abschließend bei Ihnen installiert und in Betrieb genommen. Nach der Inbetriebnahme können Sie sich die entstandenen Kosten vom GKV-Spitzenverband erstatten lassen.
Schritt 1: eHBA beantragen
Der elektronische Heilberufsausweis
Bevor Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann, benötigen Sie eine wichtige Komponente: den elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA.
Bevor Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann, benötigen Sie eine wichtige Komponente: den elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), als personenbezogene Chipkarte für Gesundheitsberufe, dient Ihrer persönlichen digitalen Identifikation. Mit dem eHBA können bspw. medizinische Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtssicher.
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Schritt 2: SMC-B beantragen
Der Praxisausweis
Die SMC-B, auch Praxisausweis genannt, ist eine Chipkarte für Ihre Praxis oder Einrichtung. Während der eHBA eine einzelne Person ausweist, weist die SMC-B Ihre Institution gegenüber der Telematikinfrastruktur aus. Sie ist damit eine weitere wichtige Voraussetzung für die technische Anbindung an die TI.
Die SMC-B ermöglicht Ihrer Praxis den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur. Sie wird unter anderem benötigt, damit sich Ihre Einrichtung gegenüber der TI authentifizieren kann. Eine SMC-B kann nur für berechtigte Einrichtungen ausgegeben werden, denen eine berechtigte Person mit eHBA zugeordnet werden kann.
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Schritt 3: Bestellung des TI-Starter-Pakets
Nachdem Sie eHBA und SMC-B beantragt haben, können Sie das passende TI-Starter-Paket über den unseren Onlineshop bestellen. Das Paket enthält die notwendigen technischen Komponenten für den Zugang zur Telematikinfrastruktur, zum Beispiel das Kartenterminal.
Im Shop erhalten Sie alle Informationen zur Bestellung, zum weiteren Ablauf und zu den enthaltenen Komponenten. So können Sie die technische Anbindung Ihrer Praxis einfach und übersichtlich vorbereiten.
Im Shop erhalten Sie alle Informationen zur Bestellung, zum weiteren Ablauf und zu den enthaltenen Komponenten. So können Sie die technische Anbindung Ihrer Praxis einfach und übersichtlich vorbereiten.
TI-Starter-Paket bestellen
Schritt 4: Kartenterminal erhalten und Anwendung einrichten
Nach der Bestellung erhalten Sie Ihr Kartenterminal über einen sicheren Versandweg durch Cherry. Das Gerät ist bereits vorkonfiguriert und für die Nutzung vorbereitet. Sobald Sie das Kartenterminal in Ihrem Praxisnetzwerk anschließen, verbindet es sich automatisch mit dem TI-Gateway.
Im Anschluss wird die Anwendung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur eingerichtet. Die Registrierung erfolgt automatisiert, sodass der Aufwand für Ihre Praxis möglichst gering bleibt. Nach erfolgreicher Einrichtung ist Ihre Anwendung mit der TI verbunden und die Grundlage für die Nutzung zugelassener Fachanwendungen geschaffen.
Aktuelle Informationen zur TI vom GKV
Schritt 5: Antrag auf Kostenerstattung
Nachdem Ihre Anwendung erfolgreich mit der Telematikinfrastruktur verbunden wurde, können Sie die Kostenerstattung im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung beantragen. Der Antrag wird beim GKV-Spitzenverband gestellt.
Das Antragsportal erreichen Sie unter: https://antraege.gkv-spitzenverband.de/
Nach erfolgreicher Anbindung kann Ihre Praxis auf alle zugelassenen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen. Damit sind Sie als Heilmittelerbringer oder Angehörige eines anderen berechtigten Heilberufs technisch an die TI angebunden und für die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen vorbereitet.
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